Kosten und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)
und unter Beachtung der aktuellen Analog-Bewertungen in der jeweils gültigen Fassung. Je nach Leistungsumfang und Komplexität des Behandlungsanliegens kann der Steigerungsfaktor zwischen 2,3 und 3,5 variieren.
Das Honorar für eine psychotherapeutische Sprechstunde beträgt 134,06 € (GOP-Ziffer 812a, 50 Minuten). Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung belaufen sich - je nach Therapieform (Akut-, Kurzzeit- oder Langzeittherapie), bei einem 2,3-fachen Satz zwischen 134,07 - 167,58 € (GOP-Ziffer 812a bzw. 870 + 801a). Hinzukommen Gebühren für flankierende Maßnahmen (z.B. Erhebung der biografischen Anamnese zu Therapiebeginn, Auswertung psychologischer Fragebögen sowie ggf. für die Erstellung von Therapieanträgen).
Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) können Sie bei der
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) herunterladen:
Private Krankenversicherung
übernehmen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie je nach individuellen Vertragsbedingungen komplett oder anteilig. Selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei der Beantragung einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Hilfreich wäre hierfür, wenn Sie den Leistungsumfang Ihrer Versicherung vorab schon einmal in Erfahrung bringen und den Antrag auf Psychotherapie anfordern.
Beihilfe
übernimmt ebenfalls die Kosten einer ambulanten Psychotherapie komplett oder anteilig. Die Formulare zur Beantragung einer Psychotherapie erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
Auf eigene Rechnung
Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. In diesem Fall entfallen Antragsformalitäten und es besteht somit Diskretion gegenüber Ihrer Krankenversicherung. Abrechnungsgrundlage ist hier ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Psychologische/ psychotherapeutische Beratung
Liegt bei Ihnen keine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vor, können wir Ihre Themen gerne im Rahmen eines psychologischen Coachings näher beleuchten. In diesem Kontext übernehmen Krankenkassen die Kosten allerdings nicht. Sitzungszahl und -intervalle können an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Die Rechnungsstellung erfolgt analog zur Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter Umständen kann eine Kostenübernahme im sogenannten Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erwirkt werden. Dies ist meist dann der Fall, wenn Sie keine Praxis mit Kassenzulassung in zumutbarer Entfernung finden, die Ihnen innerhalb von 3 Monaten einen Therapieplatz anbieten kann. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Modalitäten zum Kostenerstattungsverfahren bei Ihrer Krankenkasse.
Üblicherweise werden folgende Dokumente benötigt:
- Protokoll der vergeblichen Therapieplatzsuche
- Ärztliche Dringlichkeits-/ Notwendigkeitsbescheinigung nach § 13 Absatz 3 SGB V
- Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V
- Therapieplatzzusage einer Privatpraxis mit kurzfristigem Behandlungsbeginn
Termine, die vor Antragsgenehmigung erfolgen, rechne ich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Bitte beachten Sie, dass diese Kosten nicht rückwirkend von Ihrer Krankenkasse erstattet werden.
Gerne können Sie mich bei weiteren Fragen zum Kostenerstattungsverfahren kontaktieren.